Der Axel-Springer-Verlag und sein früherer »Bild«-Chefredakteur Julian Reichelt haben eine außergerichtliche Einigung erzielt. In der Klage hatte der Konzern eine Abfindung in Höhe von zwei Millionen Euro zurückverlangt und wollte eine Vertragsstrafe von 192.000 Euro geltend machen. Der Vorwurf lag darin, dass Reichelt Redaktionen mit Informationen über seinen früheren Arbeitgeber versorgt hatte.
Einigung nach gescheitertem Gütetermin
Noch im Juni war ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin geplatzt. Nun haben sich die Parteien geeinigt, da Reichelt das Leaken von internen Chats »bedauert«. Sowohl der Verlag als auch Reichelt werden ihre gegenseitigen Klagen nun aufgeben.
Reichelt's Bedauern und die Folgen
In einer Pressemitteilung von Axel Springer heißt es: »
Weitere rechtliche Schritte möglich
Sollte der Journalist künftig erneut gegen den Abwicklungsvertrag oder die jetzt erzielte Einigung verstoßen, behält sich Springer weitere rechtliche Schritte vor. Die »Kernanliegen der Klage« seien nun erfüllt – darüber hinaus will Springer sich nicht äußern. Parallel zu den arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen läuft bei der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Reichelt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Betrugs.
Der Fall zeigt die Komplexität und Sensibilität arbeitsrechtlicher Fragen, insbesondere wenn es um hohe Führungskräfte und prominente Persönlichkeiten geht. Die Einigung zwischen Springer und Reichelt könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dienen.
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